Das Hobby am Haken - der offizielle Wegweiser zum Fischereischein

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Das Hobby am Haken - der offizielle Wegweiser zum Fischereischein

Das Anglererlebnis, das Anglerglück ist angesagt: an deutschen Seen, Flüssen und Bächen gab es im Jahr 2021 laut Statista in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 1,08 Millionen Personen, die in ihrer Freizeit häufig zur Angelrute griffen. Mindestens einen jährlichen Angelausflug unternahmen laut Statista im vergangenen Jahr 6,64 Millionen Menschen. Auch die die Zahl der Gelegenheitangler steigt in Deutschland langsam, aber stetig.

 

Also einfach losziehen, Fische in schöner Natur überlisten und fangen, dem Anglerlatein rund um Pilker, Blinker und Spinner frönen und dem Alltag ein Stück weit davonlaufen?

Foto: Dafv

Fischereischein – die Hürde vor dem Angelspaß

Ganz so simpel ist es leider nicht. Angeln ohne Fischereischein (umgangssprachlich „Angelschein“) ist in Deutschland vor dem Hintergrund des Fischereirechts und des Tierschutzrechts verboten. Die Schulbank drücken muss man in der Regel 30 Präsenzstunden. Auf dem Lehrplan stehen alle im Kontext der Fischerei wesentlichen Themen. Fischkunde und sachgemäßer Umgang mit Fischen etwa finden sich ganz oben auf der Liste: wie leben Fische? Wann lässt man ihnen besser ihre Ruhe? Aber auch Gewässerkunde- und Schutz werden gelehrt, daneben rechtliche Grundlagen, und dazu natürlich der Praxisteil der Ausbildung - Gerätekunde inklusive.

Unterricht, Prüfung, Kosten? Bundesländer entscheiden individuell

Das Fischereigesetz unterliegt in Deutschland den einzelnen Bundesländern. Aus diesem Grund können die Voraussetzungen, der Fragenkatalog in den Prüfungen sowie die Kosten für einen Angelschein regional sehr differieren. Am Ende der Ausbildungsetappe steht die theoretische und praktische Fischerprüfung bei der Prüfungsbehörde, hat alles geklappt, winkt das Zeugnis. Dieses Zeugnis stellt die Grundlage zur Beantragung des Angelscheins bei der lokalen Behörde dar. Regional bedingt kommen in Deutschland unterm Strich zwischen 150 Euro und 300 Euro an Kosten für Unterricht, Prüfungsgebühr sowie die Ausstellung des Angelscheins zusammen.

Fischereierlaubnisschein - der Bruder des Angelscheins

Der „Fischereierlaubnisschein“ ist nicht nur ein schönes Beispiel für ein deutsches Kompositum, bestehend aus drei Nomen. Er ist auch der Bruder des Angelscheins, und er darf nicht fehlen: erst mit seiner Beantragung kann der Angelausflug Wirklichkeit werden. Der Fischereierlaubnisschein wird umgangssprachlich und lokal abweichend gerne auch Gewässerschein (oder, noch schlichter, einfach Angelkarte) genannt. Im Unterschied zum Fischereischein, der die Angel-Sachkenntnis nachweist, handelt es sich beim Fischereierlaubnisschein um die Erlaubnis, ein bestimmtes Gewässer zu beangeln. Die sogenannte Angelkarte wird aus diesem Grund vom Besitzer des Gewässers ausgestellt, beispielsweise einem Angelverein.

Angelausrüstung – ohne Dokumente nicht komplett

Rute, Rolle, Schnur, Hakenlöser, Sitzgelegenheit, Schirm… – da war doch noch was? Genau. Der Angelschein und die Angelkarte (wahlweise in der Begrifflichkeit der Fischereischein und der Fischereierlaubnisschein) gehören beim Ausflug in die stille Natur unbedingt jedes Mal ins Gepäck. Denn Angeln ohne entsprechende rechtliche Nachweise ist in Deutschland vielerorts verboten und wird (wiederum von Bundesland zu Bundesland variierend) mit saftigen Bußgeldstrafen belegt. Wer angelt ohne Angelschein und erwischt wird, muss je nach Region mit Kosten in Höhe von 50.000 bis 75.000 Euro rechnen. Noch heftiger wird es für Angler, die ohne Fischereierlaubnisschein oder Angelkarte unterwegs sind: das wird als Straftat geahndet. Der Straftatbestand lautet nach § 246 StGB Fischwilderei – neben horrenden Geldstrafen kann gar Freiheitsentzug drohen.

Foto: Angelschein - markt.de

Foto: Beyondfishing_de

Gummistiefel in Kindergröße – darf der Nachwuchs angeln gehen?

Wiederum entscheiden die Bundesländer individuell, ob auch Kinder schon ihr kleines Anglerglück testen dürfen. In manchen Regionen Deutschlands dürfen Minderjährige ab zwölf, bisweilen gar schon ab zehn Jahren die Fischerprüfung ablegen. Der Ang   elschein bleibt allerdings dann erstmal bis zum 14 (respektive 16) Lebensjahr außer Reichweite.

Alles geht einmal zu Ende –  wie verlängert man den Angelschein?

Die genauen Bestimmungen in allen Details sind bundeslandabhängig,  aber nach fünf Jahren läuft ein deutscher Angelschein ab und muss in der Regel bei der zuständigen Gemeinde in seiner Gültigkeit verlängert werden. Kostenfaktor für eine Verlängerung: je nach Bundesland 40 bis 60 Euro. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Angelschein auf Lebenszeit zu beantragen. Damit verbunden ist allerdings eine sogenannte Fischereiabgabe – die Höhe dieses Betrages wird individuell von den Gemeinden geregelt.

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